Nachrichten

Vorbehaltserklärung zur Kinderrechtskonvention zurückgenommen

04.05.2010

Berlin/Köln. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßen die Entscheidung des Bundeskabinetts, die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen.

Die Geschäftsführerin von UNICEF Deutschland Regine Stachelhaus erwartet weitere Schritte: „Jetzt müssen eine Reihe von Gesetzen im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht angepasst werden. Kinder und Jugendliche dürfen nicht länger aufgrund ihres Aufenthaltstatus diskriminiert werden." Die Bundesrepublik Deutschland hatte die Vorbehaltserklärung bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 abgegeben. Dadurch stehen insbesondere unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nicht die gleichen Rechte zu wie deutschen Kindern.

Gemeinsam mit vielen Partnern treten das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1989 dafür ein, diese ohne Vorbehalte anzuerkennen und konsequent umzusetzen.

Newsletter

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig über aktuelle Meldungen.