Gegen Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie - Deutschland tritt Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention bei
28.07.2009Nach Angaben von UNICEF ist Deutschland als eines der letzten Länder Europas dem Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention gegen Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie beigetreten.
Mit dem Beitritt, der am 15. Juli vollzogen, aber erst jetzt bekannt wurde, wird die von Bundestag und Bundesrat Mitte vergangenen Jahres beschlossene Ratifizierung des UN-Zusatzprotokolls erst rechtsgültig. Deutschland ist damit eines der letzten europäischen Länder, das dem Abkommen beitritt. Mit Hilfe des Zusatzprotokolls ist es den Staaten leichter möglich, dem Kampf gegen diese Verbrechen an Kindern ein klares juristisches Fundament zu geben. Deutschland ist dadurch auch zu wirksamer Prävention verpflichtet. Ausgebeutete Kinder müssen als Opfer identifiziert und unterstützt werden. Regelmäßig muss Deutschland beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf über die Umsetzung des Zusatzprotokolls berichten. Das Zusatzprotokoll tritt in Deutschland am 15. August – einen Monat nach der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde bei den Vereinten Nationen – in Kraft.



